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Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

Vertragspartner, Vertragsschluß

Vermieter Ihrer Ferienwohnung ist die GbR (nach griech. Recht) „Pfannschmidt Christian Gunter / Pfannschmidt Suzanne Claudia“, Sitz: Gouva, 49081 Perithia (Steuer-Nr. 997 047 950).

Auf Ihre Buchungsanfrage über die Internetseite „www.gelbes-haus-korfu.de“ oder die Emailadresse Anfrage@gelbes-haus-korfu.de hin wird Ihnen der Vermieter umgehend (in der Regel innerhalb von drei Tagen) eine Buchungsbestätigung in Textform (Email/Telefax) zusenden. Sie sind verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit zu überprüfen und evtl. Fehler oder Abweichungen unverzüglich mitzuteilen. Falls die gewünschte Buchung nicht möglich ist, wird der Vermieter Ihnen ggf. Alternativen anbieten.

Die Buchungsbestätigung stellt ein Angebot zum Abschluß eines Mietvertrages über die angegebene Ferienwohnung und den gewünschten Zeitraum dar. Dieses Angebot ist eine Woche gültig und muß von Ihnen innerhalb dieser Zeit (Eingang beim Vermieter) in Textform angenommen werden. Mit Zugang Ihrer Annahmeerklärung beim Vermieter kommt der für beide Seiten verbindliche Mietvertrag zustande; dies wird der Vermieter Ihnen unverzüglich in Textform bestätigen.
Geht Ihre Annahmeerklärung erst nach Fristablauf beim Vermieter ein, wird der Vermieter dieses als erneute Buchungsanfrage behandeln.

Mietgegenstand, Nutzung des Mietobjekts, Pflichten des Mieters

Der Mietvertrag berechtigt Sie neben der ausschließlichen Nutzung der von Ihnen gemieteten Ferienwohnung zum Mitgebrauch der Außenanlagen des Grundstücks. Dabei ist die Nutzung der Terrassen vor den Ferienwohnungen im Erdgeschoß den Mietern der jeweiligen Wohnung vorbehalten. Sie sind berechtigt, einen PKW auf dem Ihnen zugewiesenen Parkplatz abzustellen.
Die Ferienwohnung darf nur durch Sie selbst und die mit Ihnen reisenden Personen bewohnt werden. Die in der Buchung angegebene Personenzahl darf dabei nicht überschritten werden. Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Rauchen und offenes Feuer sind innerhalb der Wohnung und auf dem Gelände außerhalb der Terrassen verboten. Die Ferienwohnung und ihre Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Auf andere Mieter ist entsprechend Rücksicht zu nehmen, Lärm und laute Musik sind außerhalb der Wohnung zu vermeiden, jede unangemessene Störung der Mitmieter ist zu unterlassen.
Die Entfernung von Einrichtungsgegenständen vom Grundstück ist untersagt. Handtücher dürfen nicht an den Strand mitgenommen werden.
Bei Verstoß gegen die in diesem Abschnitt genannten Pflichten ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, sofern er den Mieter zuvor abgemahnt und ihn auf die Folgen eines wiederholten Verstoßes hingewiesen hat. In Fällen einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich. Bei einer derartigen Kündigung erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises für den verbleibenden Zeitraum.

Mietdauer, Beginn / Ende

Die Dauer der Miete entspricht dem bei Buchung angegebenen Zeitraum. Eine spätere Anreise oder frühere Abreise berechtigen nicht zu einer Minderung des Mietpreises. Bei einer vorzeitigen Abreise ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung anderweitig zu nutzen. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Abweichungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung und sind ggf. nur gegen eine separate Gebühr möglich.

Mietpreis, Nebenkosten

Der Mietpreis errechnet sich aus den bei Buchung gültigen Preislisten. Er enthält alle Nebenkosten für Strom, Heizung, Internet, Kalt- und Warmwasser, Bettwäsche (wöchentlicher Wechsel) sowie Hand- und Geschirrtücher (wöchentlich zweimaliger Wechsel).
Zusätzlich zum Mietpreis ist die Endreinigung (lt. Preisliste) zu bezahlen. Die angegebenen Preise enthalten sämtlich die griechische Umsatzsteuer von derzeit 13 %.
Verhältnismäßig unwesentliche Beeinträchtigungen der Nutzung durch landestypische Unterbrechungen der Versorgung mit Strom und Wasser oder des Internetzugangs berechtigen nicht zu einer Minderung der vereinbarten Miete.

Zahlungen, Verzug, Kaution

Nach Abschluß des Mietvertrags ist innerhalb von zwei Wochen (Zahlungseingang) eine Anzahlung von 20 % des Gesamtbetrages (ohne Nebenkosten) zu leisten. Spätestens einen Monat vor Mietbeginn ist der Restbetrag der vereinbarten Miete zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als ein Monat vor Mietbeginn) ist der Gesamtpreis innerhalb von einer Woche in voller Höhe fällig.
Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Er darf von diesem Recht nur Gebrauch machen, sofern der Mieter zum Kündigungszeitpunkt mit seiner Zahlung im Verzug ist. Bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges behält der Vermieter den Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der u.g. Stornokosten.
Unmittelbar nach vollständigem Zahlungseingang erhalten Sie eine Codekarte zugesandt, die Ihnen während der Mietdauer das Öffnen und Verschließen Ihrer Ferienwohnung ermöglicht.
Vor Bezug der Ferienwohnung ist von Ihnen weiterhin eine Kaution von 200 € zu zahlen. Die Nichtzahlung der Kaution berechtigt den Vermieter zur Zurückbehaltung des Mietgebrauchs an der Ferienwohnung, ohne daß Sie von der Pflicht zur Mietzahlung befreit sind. Die Kaution dient der Sicherstellung der Begleichung von verbrauchsabhängigen Kosten und ggf. von Ihnen verursachten Schäden am Mietobjekt. Die Kaution wird Ihnen nach Ihrer Abreise unverzüglich zurückgezahlt, ggf. nach Abzug von Beträgen, die von Ihnen nach diesen Mietbedingungen geschuldet werden.
Alle Zahlungen haben kostenfrei auf das in der Buchungsbestätigung angegebene deutsche Bankkonto zu erfolgen.

Kündigung

Außer bei Zahlungsverzug und Pflichtverletzungen durch den Mieter ist der Vermieter nur zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt in Fällen höherer Gewalt oder einer behördlich angeordneter Schließung. In diesen Fällen werden die bereits erhaltenen Zahlungen für die ausgefallene Mietzeit unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Sie können den Mietvertrag jederzeit kündigen. Maßgebend ist der Zugang der Kündigung in Textform beim Vermieter; Kündigungen, die an Sonn- und Feiertagen eingehen, gelten als am nächsten Werktag zugegangen. Im Falle einer Kündigung schulden Sie einen pauschalierten Schadensersatz im Verhältnis zum vereinbarten Mietpreis ohne Nebenkosten in Abhängigkeit vom Kündigungszeitpunkt:
  • bis zu zwei Monaten vor Mietbeginn: 20 %
  • weniger als zwei Monate bis zu einem Monat vor Mietbeginn: 50 %
  • weniger als einen Monat vor Mietbeginn oder Nichtanreise: 90 %
Der Nachweis einer niedrigeren Schadenshöhe bleibt Ihnen unbenommen.
Bei Kündigung bis zu einem Monat vor Mietbeginn wird Ihnen bei gleichzeitigem Abschluß einer neuen Buchung innerhalb eines Jahres die geleistete Anzahlung unter Abzug von 10 € Bearbeitungskosten angerechnet.
Unberührt bleibt Ihr Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags wegen Nichtzurverfügungstellung oder vertragswidriger Entziehung des Gebrauchs der Mietsache.

Haftung, Schadensersatz

Der Vermieter haftet nicht über die Gewährung des vertraglich geschuldeten Mietgebrauchs hinaus. Seine Haftung ist im übrigen – vorbehaltlich weitergehender gesetzlicher Regelungen – auf den vereinbarten Mietpreis beschränkt.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die an der Mietsache durch eine über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Verschlechterung der Mietsache entstehen, insbesondere für beschädigte oder zerstörte Einrichtungsgegenstände. Die Haftung ist betragsmäßig nicht auf die Höhe der geleisteten Kaution beschränkt. Es wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden an gemieteten Gegenständen abdeckt.
Schäden oder sonstige Mängel am Mietobjekt – gleich ob durch den Mieter verursacht oder nicht – müssen unverzüglich dem Vermieter mitgeteilt werden. Dieser wird sich um umgehende Abhilfe bemühen. Verhältnismäßig geringfügige Schäden oder Mängel berechtigen nicht zur Minderung der Miete, im übrigen nur nach vorheriger Anzeige an den Vermieter, dem eine den Umständen nach angemessene Zeit zur Abhilfe einzuräumen ist.

Sonstige Bestimmungen

Für Klagen des Mieters gilt der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand. Es wird die Geltung griechischen Rechts vereinbart.
Für Zahlungsklagen des Vermieters gilt zusätzlich der Wohnort des Mieters als Gerichtsstand. Mit Zustimmung des Mieters kann deutsches Recht angewandt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
 
 
Stand: 23. Dezember 2023